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   BGH, 05.06.1957 - V ZR 88/56   

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BGH, 05.06.1957 - V ZR 88/56 (https://dejure.org/1957,6218)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1957 - V ZR 88/56 (https://dejure.org/1957,6218)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1957 - V ZR 88/56 (https://dejure.org/1957,6218)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 88/56
    Danach habe der Übergabevertrag unmittelbare erbrechtliche Wirkungen, obwohl es sich bei ihm um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden handle (BGHZ 12, 286 [306]).
  • BGH, 20.02.1953 - V ZR 72/51

    Geregelter Nachlaß (KontrRG 45)

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 88/56
    Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 20. Februar 1953 - V ZR 72/51 dargelegt, daß es sich bei der Dreijahresfrist des Art XII Abs. 2 Satz 3 KRG 45 nicht um eine Frist handelt, deren Einhaltung für die Beschreitung des Rechtswegs oder für die Geltenmachung von Rechten im gerichtlichen Verfahren vorgeschrieben ist, sondern um die Festlegung eines Zeitpunkts, der dafür maßgebend ist, welches Gesetz anzuwenden ist, und der danach bestimmt wird, ob eine Klage erhoben wird oder nicht, daß Art XII KRG 45 außerdem ein Teil des Besatzungsrechts ist, das die in ihm gesetzten Fristen selbständig und abschließendgeregelt hat, und daß daher die Dreijahresfrist des Art XII Abs. 2 Satz 3 KRG 45 weder unter die Vorschriften der Vertragshilfeverordnung vom 30. November 1939 und die Zweite Kriegsmaßnahmenverordnung vom 27. September 1944 noch unter die sonstigen allgemeinen Fristhemmungsvorschriften des deutschen Rechts fällt (BGHZ 9, 73 [80/81] = Lind-Möhr Nr. 6 zu Art XII KRG 45 = NJW 1953, 697 = RdL 1953, 127).
  • RG, 06.04.1925 - V 353/24

    Konversion

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 88/56
    Es genüge, wenn der wirtschaftliche Erfolg, der durch das nichtige Rechtsgeschäft habe erzielt werden sollen, wenigstens so weit erreicht werde, daß anzunehmen sei, die Parteien hätten mangels Erzielung des vollen Erfolgs wenigstens die teilweise Verwirklichung ihres Zieles gewollt (RGZ 137, 171 [176]; 110, 391 [392]).
  • RG, 30.06.1932 - IV 62/32

    1. Muß der Verkauf eines Erbteils auch dann nach § 2371 BGB. beurkundet werden,

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 88/56
    Es genüge, wenn der wirtschaftliche Erfolg, der durch das nichtige Rechtsgeschäft habe erzielt werden sollen, wenigstens so weit erreicht werde, daß anzunehmen sei, die Parteien hätten mangels Erzielung des vollen Erfolgs wenigstens die teilweise Verwirklichung ihres Zieles gewollt (RGZ 137, 171 [176]; 110, 391 [392]).
  • RG, 09.07.1927 - V B 20/27

    Gutsüberlassungsverträge

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 88/56
    Der Übergabevertrag sei bereits nach der Begriffsbestimmung des Reichsgerichts (RGZ 118, 17 [20]; 121, 307 [309]) ein Vertrag gewesen, durch den Eltern ihr Vermögen, insbesondere ihren Grundbesitz, bei Lebzeiten mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge an einen ihrer Abkömmlinge übergeben.
  • RG, 20.06.1928 - V B 32/28

    Gutsüberlassungsvertrag; Aufwertung

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 88/56
    Der Übergabevertrag sei bereits nach der Begriffsbestimmung des Reichsgerichts (RGZ 118, 17 [20]; 121, 307 [309]) ein Vertrag gewesen, durch den Eltern ihr Vermögen, insbesondere ihren Grundbesitz, bei Lebzeiten mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge an einen ihrer Abkömmlinge übergeben.
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